Schul - ABC
Ein Wegweiser durch die Schule im Schuljahr 2016 / 2017
Grundschule Klostergang in Zeven
Vorwort
Liebe Eltern,
in diesem Schuljahr beginnt die Schulzeit Ihres Kindes an der Grundschule Klostergang.
Dieses Schul - ABC soll Ihnen als Wegweiser durch die Schule dienen und helfen, sich besser in der Grundschule Klostergang zurecht zu finden.
Zu Beginn finden Sie einen kurzen Überblick über Bürozeiten, Lehrkräfte und Mitarbeiter. Im Anschluss folgen, in alphabetischer Reihenfolge, wichtige Informationen über die Grundschule Klostergang.
Im Anhang finden Sie unsere Schulordnung, einen Auszug aus dem Informationsschutzgesetz und Erlass "Verbot des Mitbringens von Waffen in den Schulen". (Anm. der Red.: Die Schulordnung finden Sie unter dem Button "Schulordnung". Den Auszug aus dem Informationsschutzgesetz und den Erlass "Verbot des Mitbringens von Waffen in den Schulen" finden Sie auf den letzten Seiten im Original (hier nicht veröffentlicht).)
Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an!
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine erfolgreiche Zeit an unserer Schule.
Mit freundlichen Grüßen
A. Christ Rektorin |
G. Bauer Konrektorin |
Grundschule Klostergang von A bis Z
Teilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit. Wenn mit der Anschriftenänderung ein Wechsel in einem Nachbarschulbezirk verbunden ist, so muss von Ihnen gegebenenfalls ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Schulbesuch an unserer Schule gestellt werden.
In der Woche vor dem 1. Advent treffen sich einige Mütter in der Schule und binden für die Aula und den Flur im alten Gebäude große Adventskränze.
Am Freitag vor dem 1. bis 4. Advent findet unser Adventssingen in der Aula statt. Alle Klassen treffen sich in der 1. Stunde. Die Kerzen werden angezündet und wir singen Lieder, tragen Gedichte vor, spielen Musikstücke u.v.m. in der Vorfreude auf Weihnachten.
Vor Unterrichtsbeginn (ab 07:45 Uhr) und in den großen Pausen führen Lehrerinnen auf den Schulhöfen Aufsicht. Die Lehrkräfte sind dann Ansprechpartner für die Kinder bei Konflikten. Sie versuchen gefährliche Situationen zu entschärfen, sie reden mit den Kindern und hören ihnen zu. Bedenken Sie bitte: Lehrer/innen können nicht überall sein! Lehrer/innen können nicht alles sehen! Nicht jeder Konflikt erfordert ein Eingreifen der Lehrkräfte! Lehrkräfte sind keine Aufseher!
ROBUS
Beratung- und Unterstützungssystem im Landkreis ROW für den Förderschwerpunkt emotionale Entwicklung
Frau Gundi Müller
Janusz-Korczak-Schule
27404 Zeven
Tel. 0421-53798887
E-mail: MueMue@t-online.de
Klinik für Kinder u. Jugendpsychiatrie und Psychotherapie ROW
Dr. Prankel
Tel. 04261-776402
SPZ / Sozialpädiatrisches Zentrum
Klinik für Kinder und Jugendliche Rotenburg/Wümme
Dr. Hahn
Tel. 04261-776850
Landesschulbehörde Lüneburg,
Schulpsychologische Beratung
Frau Maren Otten
27356 Rotenburg/Wümme
Tel.: 04261 - 840631
Für die 1. und 2. Klassen gibt es ein Betreuungsangebot nach der 4. Stunde und endet nach der 5. Stunde. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Einen Antrag für die Betreuung erhalten Sie im Sekretariat. Die Anmeldung ist verbindlich für ein halbes Jahr.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Ferienzeiten für einen Erholungs- oder sonstigen Urlaub ausreichen. In manchen Fällen möchten Eltern ihre Kinder aber während der Schulzeit beurlauben lassen. Es gibt nur sehr wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben. Für ärztlich verordnete Kuraufenthalte erhalten Kinder grundsätzlich Urlaub. Vor und nach den Ferien, im Anschluss an ein Wochenende oder im Anschluss an Feiertagen ist eine Beurlaubung in der Regel ausgeschlossen. Bei einer eintägigen Beurlaubung entscheidet die Klassenlehrkraft, sofern keine Ferien, Wochenenden oder Feiertage davon berührt werden.
In allen anderen Fällen stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag über die Klassenlehrkraft an die Schulleitung.
Da wir keine Sportaußenanlage besitzen, entscheiden die zuständigen Konferenzen, ob ein Spielfest oder ein Fest mit anderen Schwerpunkten durchgeführt wird. In allen Fällen freuen wir uns, wenn Eltern uns bei der Durchführung helfen.
Vor der Einschulung findet ein Informationsabend in der Schule statt.
Die Kindergartengruppen besuchen unsere ersten Klassen.
Sie nehmen zwei Stunden am Unterricht teil. Wir arbeiten sehr gut mit den Kindergärten zusammen, darüber freuen wir uns sehr.
Bei der Schulanmeldung äußern Eltern oft Wünsche an die Schule, die Klassenbildung oder Lehrkräfte betreffen. Begründete Wünsche versuchen wir zu erfüllen. Je mehr Wünsche geäußert werden, desto schwieriger wird es, sie zu erfüllen. Seit einigen Jahren erhalten die Schulanfänger vor der Einschulung einen Brief von den zukünftigen Klassenlehrkräften. Am Tag vor der Einschulung findet in unserer Kirche ein Gottesdienst für die Schulanfänger und deren Familienmitglieder statt. Am nächsten Tag (Samstag) ist die Einschulungsfeier. An der Gestaltung der Feier wirken Schüler-/innen unserer Schule mit. Am Ende der Feier begeben sich die Schulanfänger mit den Lehrkräften zu den Klassen und erleben ihre erste Unterrichtsstunde.
Den Angehörigen der Schulanfänger werden in der Zwischenzeit Kaffee und Kekse von Mitgliedern des Schulvereins angeboten.
Auf Elternabenden werden klassenbezogene Themen erörtert, z.B. Unterrichtsinhalte und Methoden, gemeinsame Planungen, Klassenfahrten usw... . Üblicherweise laden die Klassenelternvertreter/innen oder die Klassenlehrkraft dazu ein. Im Interesse Ihres Kindes und der Klassengemeinschaft sollten Sie so oft wie möglich daran teilnehmen.
Am Elternsprechtag wird über schulische Belange und Entwicklung Ihres Kindes gesprochen. Bitte nehmen Sie im Interesse Ihres Kindes daran teil. Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Spätestens ein Monat nach Beginn eines neuen Schuljahres werden in den 1. und 3. Klassen die Klassenelternvertreter (1. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Unter anderem nehmen sie an Klassenkonferenzen teil, laden zu Elternabenden ein und sind die Ansprechpartner für klassenbezügliche Themen. Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassen bilden zusammen den Schulelternrat.
Unser Wunsch: Beteiligen Sie sich konstruktiv und aktiv an der pädagogischen und äußeren Gestaltung unseres Schullebens.
Zur Sicherheit Ihrer Kinder haben wir an unserer Schule folgende Regelung getroffen: Die Schule benötigt sofort am ersten Fehltag bis 8.00 Uhr eine telefonische oder schriftliche Entschuldigung.
Für das Schuljahr 2016/2017 sind folgende Ferientermine festgelegt worden:
Herbstferien |
01.10.16 - 16.10.16 |
Weihnachtsferien |
21.12.16 - 08.01.17 |
Zeugnisferien |
28.01.17 - 31.01.17 |
Osterferien |
08.04.17 - 23.04.17 |
Himmelfahrtsferien | 25.05.17 - 28.05.17 |
Pfingstferien |
03.06.17 - 06.06.17 |
Sommerferien |
22.06.17 - 02.08.17 |
Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag.
An unserer Schule lernen Kinder mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wir bemühen uns, unsere Schülerinnen und Schüler "dort abzuholen, wo sie stehen" und sie ihren Bedürfnissen entsprechend zu fördern.
Im Jahr vor der Einschulung werden Kinder, mit zu geringen Deutschkenntnissen oder Defiziten im Wortschatz, in Kleingruppen durch Lehrkräfte der Grundschule Klostergang im sprachlichen Bereich gefördert.
Schülerinnen und Schüler der 1. - 3. Klassen mit einem diagnostizierten Förderbedarf in den Bereichen Deutsch und Mathematik werden in Kleingruppen im Rahmen der Kooperation durch Förderschullehrkräfte gefördert.
Es ist unser Ziel im Schwimmunterricht im 3. Schuljahr, dass möglichst jedes Kind das „Schwimmabzeichen Bronze“ (Freischwimmen) erlangt, ehe es nach vier Jahren unsere Schule verlässt. Dieses Ziel erreichen wir jedoch nicht immer.
Seit mehreren Jahren wird in Niedersachsen ab Klasse 3 zwei Stunden pro Woche Englischunterricht erteilt. In Klasse 3 erhalten die Schülerinnen und Schüler keine Note. In Klasse 4 wird Englisch benotet, ist jedoch nicht versetzungsrelevant.
Verlorengegangene Gegenstände oder vergessene Kleidungsstücke werden beim Hausmeister aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
Zu den Elternsprechtagen werden die Fundsachen im Eingangsbereich der Grundschule ausgestellt. Nicht Abgeholtes wird am Schuljahresende der Altkleidersammlung des DRK zugeführt.
Die Gesamtkonferenz ist eines der wichtigsten Beschlussorgane einer Schule. Sie entscheidet über alle wesentlichen pädagogischen Angelegenheiten einer Schule. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Lehrerinnen und Lehrer, sechs gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten und ein Vertreter des nichtlehrenden Personals.
Hausaufgaben können sinnvoll sein, wenn sie helfen, den Unterricht vorzubereiten oder Durchgenommenes zu vertiefen. Hausaufgaben sollen der Belastbarkeit der Schüler und Schülerinnen angepasst sein und den häuslichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Für ihre Erledigung sind folgende Richtwerte als Höchstgrenze vorgeschrieben:
Klasse 1 und 2: 30 Minuten
Klasse 3 und 4: 30 Minuten
Hausaufgaben von Freitag zum Montag sind ebenso unzulässig wie Hausaufgaben über Ferienzeiten. Im ersten Schuljahr lernen die Kinder erst einmal Hausaufgaben anzufertigen. Wenn Probleme beim Anfertigen der Hausaufgaben auftauchen, sollten Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes sprechen. Ihr Kind sollte schrittweise lernen, die Hausaufgaben selbstständig anzufertigen.
Unser Hausmeister, Herr Triebe, steht Lehrkräften, Eltern und Schulkindern in der Zeit von 7.00 - 15.30 Uhr gern mit Rat und Tat zur Seite. Er kümmert sich auch um die Fundsachen.
Die Kinder können Milch oder Kakao trinken. Zurzeit beträgt der Preis für Milch und Kakao 0,45 € und für den Himbeer – Joghurt Drink 0,50 € pro Becher.
Klassenlehrkraft
Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin ist nicht nur für Ihr Kind, sondern auch für Sie stets erster verantwortlicher Ansprechpartner für alle schulischen Angelegenheiten Ihres Kindes. Bitte teilen Sie immer zunächst ihm Ihr Anliegen oder Problem mit. Meistens kann schon die Klassenlehrkraft im vertrauensvollen Gespräch mit Ihnen Sachverhalte klären, geeignete Wege aufzeigen, Hilfen anbieten oder Vorschläge unterbreiten.
Kooperationsverbund zur Hochbegabtenförderung
Seit einigen Jahren gehört die Grundschule Klostergang dem Kooperationsverbund Sittensen - Zeven - Selsingen an.
Der Kooperationsverbund ist ein Zusammenschluss verschiedener Schulen in verschiedenen Schulstufen, die die Förderung von besonders talentierten und begabten Schülerinnen und Schülern in ihr Schulprofil aufgenommen haben.
Läusebefall ist sehr lästig und kann Hautkrankheiten hervorrufen. Wenn der Kopf Ihres Kindes mehr als gewöhnlich juckt, so dass ständig gekratzt wird, sollte genau nachgeschaut werden, ob Läuse oder ihre Eier (Nissen) zu finden sind. Zur Behandlung gibt es Mittel in der Apotheke.
Der Erstbehandlung muss nach einigen Tagen eine zweite Behandlung folgen. Während der Behandlung dürfen die Kinder nicht zur Schule kommen. Bei der Bekämpfung der Kopfläuse werden Mützen, Kuscheltiere und Kissen oft vergessen. Bei Läusebefall handelt es sich um eine meldepflichtige Erkrankung. Denken Sie bitte daran!
Seit einigen Jahren erhalten die Kinder in Niedersachsen zahlreiche Schulbücher im Ausleihverfahren. Die Bücher, die ausgeliehen werden, verbleiben im Eigentum des Landes Niedersachsen und sind pfleglich zu behandeln. Eintragungen dürfen in ihnen nicht vorgenommen werden.
Die Bücher müssen mit einem Umschlag versehen werden. Sie sollen mindestens 3 Jahre lang ausleihfähig bleiben. Bei Verlust oder Beschädigung von Büchern muss die Schule Schadensersatz verlangen!
Eine goldene Regel:
Niemals Getränke oder Joghurt und Bücher oder Hefte gemeinsam in einer Abteilung der Schultasche aufbewahren!
Verbrauchsmaterialien sind von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen.
Während der Schulzeit müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (z.B. Großeltern) immer telefonisch erreichbar sein. Nichts ist schlimmer, als einem Kind, dem es schlecht geht, sagen zu müssen, dass niemand da ist, der es abholen kann. Lehrkräfte sind keine Ärzte, sie können nicht einschätzen, ob Ihr Kind ernsthaft krank ist. Im Zweifelsfall rufen wir, wenn wir Sie oder eine andere Kontaktperson nicht erreichen können, den Notdienst an. Lehrkräfte dürfen Kinder nicht selbst zum Arzt fahren. Ersparen Sie Ihrem Kind unnötige Wartezeiten und hinterlassen Sie eine verlässliche Telefonnummer.
Nach einem Gesamtkonferenzbeschluss wird eine Projektwoche jedes zweite Jahr im Wechsel mit einem Schulfest organisiert.
Radfahrer haben oft Sorgen, wenn ihnen durch unfreundliche Mitschüler die Ventile herausgeschraubt oder die Räder beschädigt werden. Jeder Schüler sollte wissen, dass dies ein schlechter Scherz ist!
Oft müssen Kinder dann ihr Fahrrad weit schieben!
Auch die Polizei hat manchmal Sorgen mit den Radfahrern. Nicht immer sind Bremsen, Beleuchtung und Rückstrahler in Ordnung. Das ist gefährlich! Mindestens einmal im Jahr findet während der Schulzeit eine Überprüfung der Fahrräder durch die Polizei statt. Sie erhalten dann die Aufforderung, festgestellte Mängel zu beseitigen. Diese Aufforderung sollte ernst genommen werden.
Schulanfänger erhalten grundsätzlich keine Fahrradbenutzungserlaubnis; sie sind noch zu unsicher im Straßenverkehr!
Wir empfehlen Eltern, deren Kinder ein zweites Schuljahr besuchen, ihr Kind nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken.
Ziel unseres Verkehrsunterrichts ist es, dass die Schüler der vierten Klassen die Radfahrprüfung ablegen. Dazu lernen die Kinder Verkehrsregeln, verkehrsregelnde Zeichen und verkehrsgerechtes Rad fahren. Wir hoffen, mit diesem Unterricht, der Teil des Sachunterrichts ist, zu verkehrsgerechtem Verhalten und zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen. Mehr Sicherheit für Ihre Kinder – das ist sicher im Interesse aller Eltern!
Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten!
Jeden zweiten Tag werden unsere Klassenräume gereinigt. Alle, die am Schulleben beteiligt sind, sollten sich bemühen, die Schule sauber zu halten. Nicht nur, weil wir dem Reinigungspersonal die Arbeit nicht unnötig erschweren wollen:
Die Verantwortung für unsere Umwelt tragen wir auch im Schulgebäude!
In allen Klassen sollen die Kinder während des Unterrichts Hausschuhe tragen.
Die Schulordnung der Grundschule Klostergang wird Ihnen am Beginn der Schulzeit Ihres Kindes ausgehändigt. Bitte besprechen Sie die Inhalte mit Ihrem Kind. Ein friedvolles, konfliktfreies Miteinander braucht Regeln, an die sich alle halten. Bitte unterstützen Sie uns dabei!
Die meisten Kinder erhalten zur Einschulung von ihren Eltern eine Schultüte. Sie sollte nicht nur mit Süßigkeiten gefüllt sein: Malstifte, ein paar Strümpfe und ein Apfel füllen die Schultüte auch ganz schön!
Manche Kinder haben die Schultüte schon im Schulanfängergottesdienst bei sich, manche erst bei der Einschulungsfeier in der Schule. Es ist gleichgültig, wie Sie es handhaben, nur: das Auspacken der Schultüte soll erst zu Hause erfolgen!
1999 haben Eltern und einige Lehrerinnen einen Verein gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Arbeit der Schule ideell und finanziell zu unterstützen. Engagierte Mütter und Väter haben schon einige Aktionen durchgeführt: Bewirtung von Eltern und Angehörigen bei der Einschulung, Mithilfe bei Schulfesten, Neugestaltung des Schulhofes, Anschaffung von Spielkisten für die Pausengestaltung, finanzielle Unterstützung für Theaterbesuche und Autorenlesungen usw.
Werden auch Sie Mitglied im Schulverein unserer Schule!
Vorsitzende des Vereins ist Frau Blank.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vom 17. Juli 2006 bildet der Schulvorstand, neben der Gesamtkonferenz, ein wichtiges Gremium innerhalb der Schule.
Der Schulvorstand setzt sich an der Grundschule Klostergang aus 4 Elternvertreterinnen/ -vertretern und 4 Lehrkräften zusammen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Die Vertreterinnen und Vertreter werden vom Schulelternrat, die Lehrkräfte von der Gesamtkonferenz gewählt.
Vorsichtige Eltern folgen unserem Rat aus der Informationsveranstaltung vor der Einschulung und trainieren mit ihrem Kind den Schulweg. Sie üben mit dem Kind, wo und wie eine Straße überquert wird und beachten mit dem Kind zusammen besondere Gefahrenpunkte. Es ist sinnvoll, einen kleinen Umweg zu machen, wenn damit Gefahrenpunkte vermieden werden!
Ein achtsames Miteinander, das von Verständnis und Offenheit, von Rücksicht und Freundlichkeit geprägt ist, bildet für uns die Grundlage für das Lernen, Lehren und Leben an unserer Schule. Eine freundliche Begrüßung, eine Entschuldigung, Bitte und Danke sind für uns grundlegende Bestandteile für einen guten Ton zwischen allen an unserer Schule beteiligten Personen.
Die Schule und ihr Schulverein sind sehr dankbar für jede Spende (oder Ihre Mitarbeit - eine Spende Ihrer Zeit und Ihres Könnens), die es ermöglicht, z. B. unseren Schulhof, die Klassenräume oder den Computerraum noch besser auszustatten. Sprechen Sie uns bitte an!
Die allgemeinen Elternsprechtage finden im Frühjahr statt.
Sollten Sie Probleme haben, die Sie gern mit einer Lehrkraft besprechen möchten, bemühen Sie sich bitte um einen Gesprächstermin.
Oft ist die Pause dafür nicht gut geeignet und vielfach auch zu kurz für ein gutes Gespräch. Bei einem verabredeten Gesprächstermin kann sich eine Lehrkraft auch genügend Zeit für Sie lassen und ist viel besser auf Ihr Anliegen konzentriert.
Es ist sinnvoll, wenn in den einzelnen Klassen Telefonketten verabredet werden, damit bei unvorhergesehenen Ereignissen Eltern schnell informiert werden können.
Falls Sie umziehen, teilen Sie bitte Ihre neue Adresse unserer Sekretärin während der Bürozeiten mit. Bei einem Schulwechsel geben Sie bitte die entliehenen Schulbücher wieder ab.
Sind Eltern der Meinung, dass ihr Kind wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse (z.B. Sturmkatastrophen oder extremes Glatteis) den Schulweg nicht ungefährdet zurücklegen kann, so können Sie selbst über den Schulbesuch des Kindes entscheiden.
Sind ungünstige Witterungsverhältnisse zu erwarten, sollten Sie im Rundfunk verfolgen, ob vielleicht ein genereller Unterrichtsausfall bekannt gegeben wird.
Wenn Eltern ihr Kind wegen ungünstiger Witterung zur 1. Stunde nicht geschickt haben, das Wetter aber um 10.00 Uhr einen ungefährdeten Schulbesuch ermöglicht, kommen die Kinder natürlich zur 3. Stunde in die Schule.
Klassen - und Schulfeste, Wandertage, Unterrichtsgänge und Klassenfahrten sind verpflichtende Schulveranstaltungen. Die Schulkinder sind während der An - und Abfahrt sowie bei der Veranstaltung über den Schulträger versichert, Familienangehörige und Freunde jedoch nicht.
Die Verlässlichkeit der Grundschulen in Niedersachsen bedeutet die Gewährleistung einer 100% igen Unterrichtsversorgung. Das bedeutet, dass es keinen Unterrichtsausfall an Grundschulen mehr gibt. Sollte aufgrund des Fehlens einer Lehrkraft der planmäßige Unterricht nicht stattfinden können, so werden nach einem entsprechenden Konzept die pädagogischen Mitarbeiterinnen für die kurzfristige Vertretung eingesetzt.
Am Ende des zweiten Schuljahres werden die Kinder in der Regel dann versetzt, wenn ein erfolgreiches Mitarbeiten im dritten Schuljahr zu erwarten ist.
Am Ende der ersten Klasse findet keine Versetzung statt; die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den nächst höheren Jahrgang auf, wenn kein Antrag auf freiwilliges Wiederholen vorliegt. Seit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes ist ein Sitzenbleiben auch nach dem dritten Schuljahr möglich. Die Entscheidungen treffen die zuständigen Klassenkonferenzen, die dazu gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter sind daran beteiligt.
Auf dem (direkten) Schulweg und während der Schulzeit sind die Kinder durch den Gemeinde – Unfallversicherungsverband versichert.
Gegen Sachschäden sind Schüler ebenfalls versichert. Bei Verlust von Brillen und Fahrrädern können da gelegentlich Probleme auftauchen.
Schadensfälle (Unfälle auf dem Schulweg, Verlust wertvoller Bekleidungsstücke usw.) melden Sie bitte umgehend der Schule, die dann alles Weitere veranlasst.
Wertsachen
Wertsachen sollten zu Hause gelassen werden. Damit ersparen Sie sich und Ihren Kindern viel Kummer. Auf keinen Fall dürfen Wertsachen unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Sollte einmal eine Wertsache verloren gegangen sein, so kann diese beim Hausmeister abgeholt werden, sofern sie dort abgegeben wurde. Die Schule kann in diesen Fällen jedoch nicht haftbar gemacht werden.
Zeugnisse
Zum Halbjahresende im Januar und am Ende des Schuljahres – im ersten Schuljahr nur zum Schuljahresende – erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse.
Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren, sondern Berichte über die Lernstände in den Lehrgängen, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits – und Sozialverhalten.
Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse auch Zensuren.
Am Tag der Zeugnisausgabe, sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende, ist nach der 3. Unterrichtsstunde Schulschluss. Danach findet keine Betreuung statt.
Die 4. Klassen erhalten im 2. Halbjahr vorgezogen ihre Zeugnisse, um sich rechtzeitig an den weiterführenden Schulen anzumelden. An diesem Tag endet der Unterricht aber wie gewohnt nach der 5. Stunde.